Der eine oder andere Foodtruck Betreiber, respektive Verkaufswagen Betreiber steht vor dem Problem, das die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 länger her ist oder noch nie statt gefunden hat, doch zunehmend mehr Veranstalter verlangen entsprechende Prüfdokumente bei einer Teilnahme an ihren Veranstaltungen.

Warum die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Die Benutzung von Elektrischen Anlagen und Geräten am Arbeitsplatz, birgt gewisse Gefahren. Um Risiken zu minimieren und Mängel frühzeitig zu erkennen, ist es notwendig Elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig zu Prüfen. Diese Verantwortung liegt gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung beim Arbeitgeber, respektive beim Betreiber.

Doch wer nun entsprechende Prüfungen nachholen möchte, um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können, steht vor dem unsicheren Problem ob der eigene Streetfood Truck als Ortsveränderliche Anlage zu behandeln ist oder als Ortsfeste Anlage.

Schaut man als erstes in die Hilfen der Berufsgenossenschaft, Nahrungsmittel und Gastgewerbe, so geht aus den Unterlagen zum Thema Verkaufsfahrzeuge schnell hervor, das ein Großteil der Einrichtung Ortsfest ist. Eine Lüftung, eine fest verbaute Kühltheke und fest verlegte Stromleitungen, sind nicht grade Dinge die man schnell von A nach B bringen kann. Wenn auch gleich, sich das Fahrzeug mit dessen Inhalt bewegen lässt, sodass man an dieser Stelle vermuten könnte, dass es sich um eine Ortsveränderliche Anlage handelt. Doch wie Definiert sich Ortsfest und Ortsveränderlich? Dies geht entsprechend aus der DIN VDE 0100-200 hervor, dort heisst es unter anderem…

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Dies sind solche, die während des Betriebs bewegt werden können oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an einem Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Dies sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Fazit

Es ist also an zu nehmen, dass nicht das Fahrzeug als solches zu betrachten ist, sondern der Ausbau, sodass ein Teil des Verkaufswagens als Ortsfest nach DGUV V3 geprüft werden muss (DIN VDE 0105-100 & DIN VDE 0100-600) und ein anderer Teil als Ortsveränderlich (DIN VDE 0701 & DIN VDE 0702).

Dabei genügt es, sofern alles regelmäßig Ordnungsgemäß ist, das Ortsfeste Sachen, alle zwei bis vier Jahre geprüft werden können und alle Ortsveränderlichen Sachen, einmal Jährlich. Wer aber besonders Gründlich sein möchte und dem Veranstalter besonders Pro-Aktiv entgegen treten möchte, hält sich an die Empfehlung der BGN und lässt einmal im Jahr die Ortsfesten Geräte und Anlangen Prüfen und alle sechs Monate die Ortsveränderlichen Geräte und Anlagen Dies würde auch in etwa mit der DGUV V3 Prüffristen Tabelle einher gehen.

Grundsätzlich können für einige Sachen die Prüfintervalle auch erhöht werden aber in Anbetracht der häufigen Nutzung, ist davon abzuraten. Auch bestünde die Möglichkeit, das alle Geräte mit einem Stecker, als Ortsveränderlich geprüft werden, also einmal im Jahr oder alle sechs Monate. Da etwa für ein Elektrogrill mit 16A CEE Drehstrom-Stecker, der Prüfintervall von zwei bis vier Jahren zu lang gewählt ist.

Gerne berate ich Sie in Ihrem Vorhaben und stehe Ihnen gern mit der Prüfung von Ortsveränderlichen Geräten und Anlagen zur Verfügung.

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